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Hygieneregelungen
für Bildungsveranstaltungen des Landessportverbandes Schleswig-Holstein e.V. und der Sportjugend Schleswig-Holstein
Zur Vorbeugung einer Ausbreitung des Covid-19-Virus gelten für Bildungsveranstaltungen des Landessportverbandes Schleswig-Holstein e.V. und der Sportjugend besondere Hygieneregelungen. Diese richten sich nach der jeweils aktuellen, gültigen Landesverordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus Sars-CoV-2. Zum Schutz Ihrer Gesundheit und der Ihrer Mitmenschen bitten wir Sie, folgende Anweisungen zu beachten:
· Allgemeine Verhaltensregeln
- Es gelten die Hygienebestimmungen der jeweiligen Bildungsstätte, über die alle Teilnehmenden vor der Veranstaltung gesondert informiert werden.
- Bringen Sie ausreichend eigene qualifizierte Mund-Nase-Bedeckungen zur Bildungsveranstaltung mit.
- Es gelten die allgemeinen Hygieneregeln und die Regeln zur Husten- und Niesetikette
- Verzichten Sie auf Händeschütteln und körperliche Begrüßungsrituale.
- Nach Möglichkeit ist der Mindestabstand von 1,50 m zu anderen Personen einzuhalten, ansonsten ist das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung erforderlich.
· An- und Abreise
- Es gelten die aktuellen Einreisebestimmungen für Schleswig-Holstein.
· Hygiene im Seminarraum
- Der Aufenthalt erfolgt nach der jeweils geltenden Landesverordn ung
- Empfehlung: 1x pro Stunde Stoßlüften für ca. 3 – 10 Minuten
· Hygiene bei Indoor- sowie Outdoor-Sportaktivitäten
- Die Durchführung von sportpraktischen Seminarinhalten richtet sich nach den geltenden Ausführungen der Landesverordnung.
Wir danken Ihnen für Ihre Rücksichtnahme und Unterstützung
Stand 18.05.2022