Qualifizierungs-Offensive
Hinweis: Die durch das Land Schleswig-Holstein bereitgestellten Mittel zur Förderung von Aus- und Fortbildungen durch die Qualifizierungs-Offensive sind für das Kalenderjahr 2026 ausgeschöpft. Aktuell können keine neuen Anträge gestellt werden. Sollten im laufenden Haushaltsjahr zusätzliche Mittel bereitgestellt werden, so werden wir darüber an dieser Stelle informieren.
Die wichtigsten Fakten im Überblick
Antragsberechtigt sind:
Kreissportverbände, Landesfachverbände, Sportfachverbände und der LSV.
Welche Veranstaltungen deckt die Förderung ab?
In der Offensive enthalten sind:
- Vorstufen‑ und Fachqualifizierungen – im jeweiligen Fachsport oder für bestimmte Zielgruppen
- Basisqualifizierungen – Grundkurse im Fachsport sowie sportartübergreifend
- Lizenzausbildungen – DOSB‑Trainerinnen oder DOSB‑Übungsleiterinnen, fachsportartspezifisch oder übergreifend
- Verlängerungen der oben genannten Lizenzen, die normalerweise kostenpflichtig sind
Es können nur Maßnahmen gefördert werden, die zum Zeitpunkt der Entscheidung über eine Förderung noch nicht gestartet sind.
Wie können Verbände die Förderung beantragen?
Hier geht es zum Antragsformular. Eine Registrierung im SH-Portal ist notwendig, bevor auf das Formular zugegriffen werden kann.
Wie lange läuft die Förderung?
Fördermittel für das Haushaltsjahr 2025 können bis zum 15.11.25 beantragt werden. Fördermittel für das Haushaltsjahr 2026 können bis zum 30.09.2026 beantragt werden. Insgesamt läuft die Förderung bis 31.12.2026
Ansprechpersonen
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Tom Sielaff E-Mail : tom.sielaff@im.landsh.de Telefon : +49 431 988-3085 |
Marco Müller E-Mail : marco.mueller1@im.landsh.de Telefon : +49 431 988-2775 |
Weiterführende Informationen
FAQs
Diese FAQ's (alle Angaben ohne Gewähr) des LSV Bildungswerkes dienen den interessierten Verbänden als erste Informationen für eine mögliche Antragsstellung. Verbindliche Auskünfte zu der Förderrichtlinie und dem Antrags- und Nachweisverfahren kann nur das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport geben.
Wie meldet man sich im Landesportal an?
Die Anmeldung erfolgt in der Kategorie "Privatpersonen" mit Dienstmail und Dienstadresse des jeweiligen antragstellenden Verbandes. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie einen Zugangslink. Dieser Link ist 24 Stunden gültig. Spam-Ordner überprüfen.
Kann eine Einzelperson oder Verein einen Antrag stellen?
Nein, nur Kreissportverbände, Landesfachverbände, Sportfachverbände, Kreisfachverbände und der LSV können Anträge für ihre Aus- und Fortbildungsangebote stellen.
Können Maßnahmen der Kampfrichter*innen- bzw. Schiedsrichter*innen-Qualifizierung gefördert werden?
Nein. Eine Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen im Bereich der Kampfrichter*innen- bzw. Schiedsrichter*innen-Aus- und/oder Fortbildung ist in der Förderrichtlinie nicht vorgesehen.
Können Juleica-Aus- und Fortbildungen im Sport gefördert werden?
Nein. Eine Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen im Bereich Juleica ist in der Förderrichtlinie nicht vorgesehen. Hier bietet die Sportjugend den Sportverbänden in Schleswig-Holstein jedoch eine alternative Förderung an.
Es haben sich Teilnehmende aus anderen Bundesländer zu meiner Maßnahme angemeldet, sind diese ebenfalls förderfähig?
Teilweise, es werden nur Teilnahmebeiträge von Teilnehmenden gefördert, die sich mit ihrem Engagement in einem Sportverein aus Schleswig-Holstein einbringen.
Was bedeutet "Es können nur Maßnahmen gefördert werden, die noch nicht begonnen haben"?
"Noch nicht begonnen" bedeutet, dass die Maßnahme bzw. Teile einer Maßnahme noch nicht gestartet sind. Abläufe im Vorfeld, wie die Ausschreibung der Veranstaltung, Hallenreservierungen etc. sind davon ausgenommen.
Was zählt zu den Reisekosten?
Die Reisekosten sind die persönlichen Kosten für die An- und Abreise (z.B. PKW, Bus, Bahn, etc.).
Die Teilnahmegebühr für eine Veranstaltung wurde bereits eingezogen, kann die Maßnahme trotzdem gefördert werden?
Ja, das geht. Die Teilnahmegebühr muss den Teilnehmenden jedoch rückerstattet werden.
Eine Veranstaltung findet das erste Mal statt, was soll bei den "vorherigen Gebühren" angegeben werden?
Da es keine vorherigen Gebühren gibt, bitte die aktuell kalkulierten Gebühren eingeben. Der Betrag wird anschließend auf Plausibilität überprüft.
Es werden unterschiedliche Teilnahmegebühren für unterschiedliche Zielgruppen erhoben. Wie können diese abgebildet werden?
Unterschiedliche Teilnahmegebühren können über einen Mittelwert bzw. eine prozentuale Verteilung abgebildet und beantragt werden.
Eine genaue Teilnehmerzahl der beantragten Maßnahme ist noch nicht bekannt. Welche Zahl gebe ich im Antrag an?
Im Antrag wird die maximale Teilnehmerzahl angegeben. Die Förderung richtet sich letztendlich nach der Anzahl der tatsächlich anwesenden, nachgewiesenen und förderfähigen Teilnehmenden.
Ist für eine beantragte Qualifizierungsmaßnahme ein Eigenanteil nötig?
Ja. Im Förderantrag ist ein Eigenanteil mindestens in Höhe der Kosten für das Marketing, die Verwaltung und die Verpflegung der Teilnehmenden anzugeben.
Meine Qualifizierungsmaßnahme findet mit Übernachtung statt, sind diese Kosten förderfähig?
Ja. Übernachtungskosten können im Rahmen der bisher üblichen Veranstaltungsgebühr mit gefördert werden. Diese Kosten sind im Förderantrag entsprechend auszuweisen.
Welchen Kreis muss ein Landesfachverband bzw. Sportfachverband im Antragsformular angeben?
LFV und SFV geben den Kreis an, in dem der Sitz des Verbandes laut der jeweiligen Satzung ist.
Welche Unterlagen werden für den Verwendungsnachweis benötigt?
Der Verwendungsnachweis besteht aus ca. drei Seiten, die ausgefüllt werden müssen. Eine Quittung über die tatsächlichen Kosten wird nicht benötigt. ZU beachten ist, dass man die kalkulierten Ausgaben und Einnahmen aus dem jeweiligen Antrag sowie die tatsächlichen Ausgaben und Einnahmen nach Beendigung der Maßnahmen in Verwendungsnachweis anzugeben sind. Sollte in der Vorlage zum Verwendungsnachweis des Landes unter Punkt 3 ein "rotes X" stehen, so klicken Sie hier bitte doppelt drauf, dann erscheint eine Tabelle in die geforderten Zahlen eingetragen werden können. Es wird keine Teilnehmerliste benötigt.
Bei einer Veranstaltung sind angemeldete Teilnehmende nicht erschienen, können die entstandenen Kosten trotzdem gefördert werden?
Nein, es werden nur die Teilnahmegebühren von tatsächlich anwesenden, nachgewiesenen und förderfähigen Teilnehmenden berücksichtigt. Hier sollte sich jeder Verband im Vorfeld eine Lösung, ggf. in Form einer Ausfallgebühr, überlegen und in seinen AGB's oder Ausschreibungen verankern.
Was erwartet uns nach der Antragsstellung?
Mit dem Zuwendungsbescheid bekommt man folgende Anlagen zugesendet: Rechtsbehelfsverzichtserklärung, Auszahlungsantrag, einfacher Verwendungsnachweis und die allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung. Durch die unterschriebene Rechtsbehelfsverzichtserklärung wird der Zuwendungsbescheid gültig, erst dann kann das Geld ausgezahlt werden. Den Auszahlungsantrag und den Verwendungsnachweis empfehlen wir nach der Maßnahme einzureichen.
Was bedeutet Publizitätspflicht?
Bei allen öffentlich wirksamen Darstellungen des Zuwendungsempfängers (Veranstaltungen, Presseveröffentlichungen, Flyern, Plakaten etc.) ist auf die Förderung aus Mitteln des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS) in angemessener Form hinzuweisen. Es ist grundsätzlich die Logokombination bestehend aus dem Sportland.SH-Logo und dem Logo des MIKWS abzubilden. Wird diese Auflage nicht erfüllt, kann es zu einem teilweisen Widerruf des Zuwendungsbescheids kommen.

