Bildungsportal Landessportverband Schleswig-Holstein

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auf dieser Seite finden Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu den Seminaren, die vom Bildungswerk des Landessportverbandes Schleswig-Holstein angeboten werden.

Bitte beachten Sie: Das Bildungsportal beinhaltet Aus- und Fortbildungsangebote unterschiedlicher Veranstalter (Kreissportverbände, Fachverbände etc.). Grundsätzlich gelten die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters der Aus- und Fortbildungsmaßnahme.


Allgemeine Geschäftsbedingungen
Landessportverband Schleswig-Holstein e.V.

I. Anmeldeverfahren

(1) Die Buchung eines Seminars und die damit verbundene Zahlung der Teilnahmegebühr sind verpflichtend. Mit der Buchung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Landessportverbandes Schleswig-Holstein anerkannt.

(2) Die Anmeldung zu den Seminaren sollte möglichst online erfolgen. Das Bildungswerk des Landessportverbandes Schleswig-Holstein (im Folgenden Bildungswerk genannt) bearbeitet die eingehenden Anmeldungen sowie die Seminarverwaltung mit der Seminar-Software SAMS (Sports Association Management Software). Benutzer können sich über das Internetportal des LSV registrieren: SAMS Registrierung. Die Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet und berücksichtigt.

(3) Im Anschluss an Ihre Anmeldung erhalten Sie per E-Mail eine automatisierte Eingangsbestätigung. Bitte beachten Sie, dass es sich dabei nicht um eine Anmeldebestätigung handelt. Die Anmeldebestätigung erhalten Sie nach Verarbeitung Ihrer Anmeldung gesondert zu einem späteren Zeitpunkt

II. Teilnahmebedingungen

(1) Eine Teilnahme ist nur möglich, wenn die Teilnahmevoraussetzungen des jeweiligen Lehrgangs erfüllt sind. Diese können Sie dem Bildungswerk-Programm oder den gesonderten Ausschreibungen entnehmen.

(2) Bitte beachten Sie, dass für die Lizenzausbildung (1. Lizenzstufe) der Grund-, Aufbau- und Schwerpunktkurs in dieser Reihenfolge zu absolvieren sind. Es besteht Anwesenheitspflicht bei allen Kursen. Die Teilnahme an der 2. Lizenzstufe kann erst nach erfolgreicher Absolvierung der 1. Lizenzstufe erfolgen.

III. Teilnahmegebühren

(1) Für den Einzug der Teilnahmegebühren ist die Abgabe eines SEPA-Mandates zwingend erforderlich.

(2) Sollte das Konto zum Zeitpunkt des Einzugs nicht gedeckt sein, behalten wir uns vor, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,- Euro zu erheben.

(3) Die Teilnahmegebühren der einzelnen Seminare können dem Bildungswerk-Programm oder der jeweiligen Ausschreibung entnommen werden. Beachten Sie dabei die unter Umständen differierende Höhe der Seminargebühren: Die unter „a)“ genannten Seminargebühren gelten für Teilnehmer/innen, die einem Mitgliedsverein des Landessportverbandes Schleswig-Holstein angehören. Der entsprechende Nachweis der Mitgliedschaft muss dem Bildungswerk spätestens 14 Tage vor Seminarbeginn vorliegen. Die unter “b)“ genannten Seminargebühren gelten für alle Interessierten ohne entsprechende Vereinsmitgliedschaft

IV. Rücktritt durch die Teilnehmerin/den Teilnehmer

(1) Die Teilnehmerin/Der Teilnehmer kann jederzeit, nach Maßgabe der folgenden Regelungen, vor Beginn der Veranstaltung von der Teilnahme zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich (per Post, per Fax oder per E-Mail) erfolgen.

(2) Bei einem Rücktritt von der Teilnahme werden folgende Stornierungs-gebühren fällig:

  • Rücktritt drei bis sieben Wochen vor Lehrgangsbeginn:
    50% der Seminargebühr
  • Rücktritt innerhalb der letzten 14 Tage vor Lehrgangsbeginn:
    100% der Seminargebühr
  • Nichterscheinen oder Abmeldung in der laufenden Veranstaltung:
    100 % der Seminargebühr

(3) Maßgeblich für die Berechnung der Stornierungsgebühren ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Bildungswerk.

(4) Sollten Sie zum Zeitpunkt Ihres Rücktritts eine Ersatzperson benennen können, die statt Ihnen an der Veranstaltung teilnimmt, entfallen die Stornierungsgebühren

V. Rücktritt und Änderungen durch das Bildungswerk

(1)  Das Bildungswerk kann Veranstaltungen absagen, wenn sachlich gerechtfertigte Gründe vorliegen. Dazu zählen insbesondere der Ausfall oder die Erkrankung der Referentin/des Referenten, die Unbrauchbarkeit bzw. Nichtnutzbarkeit von Lehrgangsräumen oder höhere Gewalt. Eine Veranstaltung kann ferner abgesagt werden, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

(2)  Die Teilnehmerin/Der Teilnehmer wird so rechtzeitig wie möglich über eine Veranstaltungsabsage informiert. Das bereits bezahlte Entgelt wird dann umgehend erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

(3)  Das Bildungswerk ist außerdem dazu befugt, Veranstaltungen räumlich zu verlegen und/oder einen Ersatztermin zu benennen, sofern sachlich gerechtfertigte Gründe vorliegen

VI. Informationen zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung

(1)  Ihre personenbezogenen Daten werden für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung im Rahmen der eigenen, satzungsmäßigen Aufgaben des Landessportverbandes Schleswig-Holstein und als Mittel zur Erfüllung seiner eigenen Geschäftszwecke verwandt.

(2)  Damit ist auch der Versand des Bildungswerk-Programms verbunden. Wenn Sie das Bildungswerk-Programm nicht zugeschickt bekommen möchten, erklären Sie Ihren Widerspruch bitte schriftlich mittels Brief, Fax oder E-Mail.

(3)  Der Landessportverband Schleswig-Holstein verpflichtet sich, die erhobenen Daten unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen zu verwenden

VII. Veröffentlichung von Fotografien

Private oder kommerzielle Foto- und Videoaufnahmen während der Lehrgänge sind nur nach vorheriger Genehmigung der Beteiligten gestattet.

VIII. Urheberrecht

(1)  Die im Rahmen der Lehrgänge verwendeten Arbeitsunterlagen und Handouts sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen weder komplett noch auszugsweise ohne Einwilligung des Ausgebenden vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden und stehen exklusiv den Teilnehmenden zur Verfügung.

(2)  Das Bildungswerk behält sich alle Rechte vor.

IX. Haftung und Versicherungsschutz

(1)  Das Bildungswerk haftet für Schäden, die bei seinen Veranstaltungen entstehen, ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Haftungsbe- stimmungen. Insbesondere für durch Diebstahl verursachte Schäden wird keine Haftung übernommen.

(2)  Für die Teilnehmenden, die Mitglied in einem der Mitgliedsvereine oder -verbände des Landessportverbandes sind und an diesen gemeldet wurden, besteht Versicherungsschutz im Rahmen der ARAG-Sportversicherung

X. Unterbringung

(1)  Bei mehrtägigen Veranstaltungen sind Übernachtung und Vollverpflegung in der Regel in den Seminargebühren enthalten.

(2)  Die Unterbringung erfolgt grundsätzlich in Zweibettzimmern. Ein Anspruch auf Unterbringung in Einzelzimmern besteht nicht. Vor Ort können Einzelzimmer gebucht werden, sofern diese zur Verfügung stehen. Dadurch entstehende Mehrkosten müssen direkt vor Ort von der Teilnehmerin/dem Teilnehmer beglichen werden.

(3)  Bei Nicht-Inanspruchnahme von Übernachtung und Verpflegung besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung.

XI. Ausschluss des Widerrufsrechts

(1)  Die vom Bildungswerk angebotenen Seminare und Dienstleistungen fallen für ehrenamtlich tätige Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter die Regelungen des § 312g Abs.2 Nr.9 BGB. Es handelt sich um die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen und der Vertrag sieht einen spezifischen Termin oder Zeitraum für die angebotenen Veranstaltungen vor. Im Rahmen einer hauptamtlichen Tätigkeit teilnehmende Personen stimmen hingegen mit ihrer Anmeldung automatisch dem Ausschluss ihres Widerrufsrechts zu.

(2)  Für den abgeschlossenen Vertrag zwischen dem Bildungswerk und der Teilnehmerin/dem Teilnehmer besteht folglich kein Widerrufsrecht.

XII. Schlussbestimmungen

(1)  Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar erweisen, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Dasselbe gilt für den Fall, dass einzelne Bestimmungen ihre Rechtswirksamkeit oder ihre Durch- führbarkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren.

(2)  An die Stelle der unwirksamen oder nicht durchführbaren Bestimmungen treten solche, die dem gewollten Sinn und Zweck der Vertragsparteien sowie der verfolgten wirtschaftlichen Bedeutung am nächsten kommen.

(3)  Änderungen oder Ergänzungen dieser Regelungen bedürfen der Schriftform. Auf die  Einhaltung der Formvorschriften kann nicht mündlich und still- schweigend verzichtet werden. Mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen.

(4) Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend auch für Regelungslücken im Vertragswerk.

Kontakt

Bildungswerk
Tel.: 0431/6486 - 114
Fax: 0431/6486 - 194
E-Mail: bildungswerk(at)lsv-sh.de

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