Bereits seit Jahrzenten bestehen Kooperationen zur Qualifizierung von Schülerinnen und Schülern, sowohl bezüglich Vorstufen- Qualifikationen als auch für die DOSB C-Lizenz.
In jüngster Zeit bekunden immer mehr Schulen ihr Interesse, die eigenen Schülerinnen und Schüler für ein Engagement im Sport zu qualifizieren. Dies hat zur Folge, dass die Anzahl der Kooperationen in diesem Bereich stetig steigt. In Zukunft soll eine weitere Möglichkeit in Form einer Vorstufenqualifikation für jüngere Schülerinnen und Schüler geschaffen werden.
Im folgenden Artikel erfahren Sie mehr über die Entwicklung, die aktuellen Rahmenbedingungen und zukünftigen Erweiterungen dieser Qualifizierungsmöglichkeit.
Im Mai 2011 wurde auf der Informations- und Austauschveranstaltung mit den Lehrwarten und Geschäftsführern der Kreissportverbände die verbindlichen Umsetzung der DOSB Rahmenrichtlinie vereinbart.
2012 wurde durch den LSV Vorstand eine Änderung der Qualifizierungs- und Lizenzordnung beschlossen, welche im Nachgang auf dem außerordentlichen Landessportverbandstag im Juni bestätigt wurde. Die dort beschlossene Absenkung des Einstiegsalters zur Lizenzausbildung von 18 auf 16 Jahre führte dazu, dass die Schulkooperationen in den folgendenden Jahren häufiger nachgefragt wurden.
Auf dem BildungsDIALOG zur Qualifizierung von Schülerinnen und Schülern im Februar 2018, wurden die aktuelle Umsetzung sowie die Voraussetzungen thematisiert. Es stellte sich heraus, dass seitens vieler Schulen der Wunsch besteht, bereits vor der Vollendung des 16. Lebensjahres der Schülerinnen und Schüler mit der Qualifizierung zu beginnen. Durch die Rahmenvereinbarung der Ministerien " Bildung, Wissenschaft und Kultur" sowie "Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren" und dem Landessportverband (Verabschiedung Juni 2018) wird im Handlungsfeld 6 "Engagementförderung von Schülerinnen und Schülern" eine Ausweitung der bewährten Modelle ermöglicht. Es können für das komplexe Schulsystem neu zu erstellende Vorstufenqualifikationen entwickelt werden, die dann seitens des Sports für die ÜL-C-Lizenz anerkannt werden.
Interessierte Schulen finden hier und im Anhang die "Checkliste zur Qualifizierung von Schülerinnen und Schülern" als beschreibbare PDF. Dort sind auf Seite 2 alle Voraussetzungen für den Erwerb der Qualifikationen dargestellt. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Kreissportverband oder an Frau Göde vom Bildungswerk unter der telefonischen Durchwahl 0431/6486-116.
veröffentlicht am null um null; erstellt von Maecker, Martin
letzte Änderung: 20.06.19 09:26